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1

Tag

+

2

Tag

2-Tages-Ticket

inklusive Netzwerk-Abend

1-2 Tickets

499

pro Karte

ab 3 Tickets

799

pro Karte

Maximal 5 Dienstleisterkarten pro Unternehmen möglich!

1

Tag

+

2

Tag

Ticket für den 2-ten Tag

1-2 Tickets

119

pro Karte

ab 3 Tickets

350

pro Karte

Maximal 5 Dienstleisterkarten pro Unternehmen möglich!

Alle Preise sind Netto-Preis zzgl. gesetzlicher MwSt. Enthalten ist das komplette Catering (Essen und Getränke) während der gesamten Veranstaltung, Garderobe. Es gelten die Besucherbedingungen für die Messeteilnahme der Flotte Medien GmbH. Die Tickets werden mit der sofort fälligen Rechnung zugestellt. Stornierungen sind bis zum 15.01.2026 gegen 20 Euro Stornogebühr möglich.

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Vorteile

Ikone eines Kochs mit Kochmütze in Schwarz-Rot-Weiß, der neben einem Teller mit Abdeckung steht.

Fullservice-Catering

(Business-Frühstück, Mittags-Buffet, Nachmittags-Snack, Getränke, Naschereien)

Ikone von drei Personen mit Namensschildern, die vor einem Kalender mit einem roten Stern stehen.

Netzwerk-Abendveranstaltung

(bei Tickets für den 1. Veranstaltungstag)

Ikone der vielen Menschen, die einem Vortragenden am Pult zuhören

Vorträge

In der Netzwerk-Area gibt es während der gesamten Messedauer 20-minütige Vorträge zu flottenrelevanten Themen.

Ikone einer Person, die neben einem Ausstellungsstand steht, in Schwarz-Rot-Weiß.

Messebesuch

mit über 300 Ausstellern aus der Fuhrpark-Branche

Ikone von Kleiderbügeln mit Kleidung, in Schwarz-Rot-Weiß.

Garderobe

Im Preis enthalten

Für Wen?

Dienstleister sind:

beispielsweise Anbieter von Dienstleistungen für die Flottenbranche, Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Unternehmen oder Vertriebsmitarbeiter von nicht ausstellenden Autohäusern. Generell jeder, der nicht über den Einkauf/Auswahl/Beschaffung/Organisation des firmeneigenen Fuhrparks entscheidet und die Messe aus anderen Gründen besuchen möchte.

Keine Dienstleister sind:

Angestellte/Mitarbeiter eines Unternehmens, in dem sie für die Auswahl/Beschaffung/Einkauf/Organisation der firmeneigenen Dienstwagen zuständig sind. Ebenso zählen als Fuhrparkentscheider die Inhaber von beispielsweise kleinen Handwerks- und Servicebetrieben mit eigenen Fahrzeugen.