Seit 30 Jahren bietet die Kanzlei Peter Rindsfus und sein Team Rechtsdienstleistungen rund um das Autorecht.
Er gilt als Spezialist für das Fuhrpark- und Flottenrecht.
Denn seit Gründung des Bundesverbands Betriebliche Mobilität (ehem. Fuhrparkverband) ist Rechtsanwalt Peter Rindsfus als Verbandsjurist tätig und mit den täglichen Sorgen und Nöten der Fuhrparkverantwortlichen bestens vertraut. Zahlreiche Webinare und Fortbildungsveranstaltungen werden von ihm für den Verband durchgeführt und auch im Hintergrund ist er für den Verband tätig, wenn es um aktuelle Fragen von Rückrufen und Mängeln an Fahrzeugen geht, bis hin zu konkreten Handlungsempfehlungen für die Mitglieder oder den Verband.
Außerdem ist er als Referent rund um alle Themen das Autorechts tätig, insbesondere bei der DEKRA im Rahmen der Ausbildung zum zertifizierten Fuhrparkmanager. Dort unterrichtet er im Bereich Halterhaftung und Versicherungsmanagement.
Auf vielen Verbandsmeetings oder Regionalkonferenzen referiert er zu aktuellen Themen. Auf der Flotte ist er fester Bestandteil der Referenten zu zahlreichen verschiedenen Themen, die Fuhrparkverantwortliche beschäftigen.
Die andauernde Arbeit in diesen Themenbereichen mit und für Fuhrpark- verantwortliche führen in der täglichen Beratungspraxis zu vielen
Empfehlungen bezüglich der Prozessentwicklung für einen rechtssicheren Fuhrpark.
Etwa im Bereich des Schadensmanagements bestehen zu vielen Fuhrparkverantwortlichen Kooperationen, die eine schnelle und effektive Abwicklung von Schaden- und Unfällen sicherstellt und auf die individuellen Ansprüche der jeweiligen Flotten optimal abgestimmt ist.
Im Schnitt kann die Abwicklung daher auf wenige Wochen reduziert werden, ohne dass es zahlreiche Nachfragen oder Ablehnungen der Haftpflichtversicherer gäbe.
Beispielsweise ermöglicht ihm die fundierte Kenntnis der Materie im Leasingrecht immer wieder eine erfolgreiche Argumentation gegenüber den Leasinggebern, wenn es um Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Rückgabe von Fahrzeugen geht. Häufig führt dies auch zu einer Prozessoptimierung und letztlich zur Kostenersparnis.
Insbesondere für Pflegedienste hat sich diese Kooperation als besonders interessant entwickelt, weil sich die dortigen Bedürfnisse erheblich von den üblichen Flotten unterscheiden.
Schließlich gehört auch die Betreuung von Straf- und Bußgeldsachen, der Fuhrparkverantwortlichen oder ihrer Fahrenden zum Tätigkeitsbereich des Rechtsanwalts Peter Rindsfus, sofern dies einmal erforderlich sein sollte.