Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), die Aufgaben in den Bereichen Außenwirtschaft, Energie, Lieferketten, Wirtschaftsförderung und Wirtschaftsprüferaufsicht wahrnimmt.
Im Bereich Energie fördert das BAFA beispielsweise energieeffiziente Techniken sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen. Im Bereich Elektromobilität setzt das BAFA die Förderung des BMWK über den Umweltbonus um. Konkret werden mit dieser finanziellen Prämie drei Arten von Fahrzeugen gefördert: (1) Elektrofahrzeuge, (2) von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge, die bestimmte Voraussetzungen an die elektrische Reichweite bzw. den CO2-Ausstoß erfüllen, sowie (3) Brennstoffzellenfahrzeuge
Weiterhin wirkt das BAFA, eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung, als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden mit.
Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Förderprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Im Rahmen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes fungiert das BAFA zum einen als Kontrollinstanz, die bei Verstößen geeignete Buß- und Zwangsgelder verhängen kann, und unterstützt zum anderen Unternehmen mit konkreten Informationen bei der Umsetzung des Gesetzes.
Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) übt die Fachaufsicht über die Wirtschaftsprüferkammer aus und ermittelt bei Berufsangehörigen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse vornehmen.