Kanzlei Voigt: Ihre Experten im Verkehrs- und Flottenrecht
Die auf Verkehrs- und Fuhrparkrecht spezialisierte Kanzlei hat sich auf die Beratung und Vertretung rund um Ihre Flotte fokussiert. Vom kleinen Familienunternehmen bis zu weltweit agierenden Firmen, von Pkw bis zu Lkw. Unzählige Rechtsgebiete greifen hier ineinander. Die rechtlichen Besonderheiten reichen vom Verkehrs-, Versicherungs- , Straf- und Arbeitsrecht bis hin zu allen Halterpflichten. Durch die Fusion mit der Kanzlei Kasten & Pichler zum 01.04.2022 und der damit verbundenen Integration der Flotten-Experten Inka Pichler und Roman Kasten kann die Kanzlei Voigt nicht nur das Leistungsspektrum und Netzwerk, sondern auch die Schlagkraft insgesamt nochmals deutlich steigern. An 29 Standorten stehen inzwischen fast 300 Mitarbeitende und 90 eigene Anwältinnen und Anwälte zur Verfügung, um Ihre verkehrs- oder flottenrechtlichen Probleme zu lösen.
Neben der klassischen Fuhrparkberatung ist das Managen von Unfallschäden seit jeher die Kernkompetenz der Kanzlei. Es ist daher nur konsequent, dass schon heute viele Flotten- und Fuhrparkkunden bei Unfallschäden, Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten auf diese Kompetenz vertrauen; Kompetenz, die aus über 45 Jahren Erfahrung und mehreren zehntausend abgewickelte Schäden pro Jahr resultiert. Digitale Prozesse und eine schnelle, reibungslose Abwicklung gehören dabei ebenso zur Selbstverständlichkeit wie ein eigenes, anhand der Bedürfnisse der Kunden entwickeltes Schadenportal mit einer digitalen Schadenakte und einem umfassenden Live-Reporting. So haben Fuhrparks alle Schäden stets im Zugriff und alle Kennzahlen zu jeder Zeit im Blick Darüber hinaus bietet die Kanzlei einen umfassenden Service für Fuhrparks mit Nutzfahrzeugen. Im digitalen Zeitalter und insbesondere seit der Einführung des neuen digitalen Tachographen lassen sich Fuhrparks vollkommen unkompliziert durchleuchten und schnell in Bezug auf die Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten sowie anderer Sozialvorschriften bewerten. Mit dem LKW-Stresstest der Kanzlei können teure Bußgelder bereits im Vorfeld vermieden werden. Dies gilt übrigens nicht nur präventiv, sondern auch dann, wenn die Behörde bereits tätig geworden ist. Dann ist es die Aufgabe der Kanzlei, unter Verwendung der gleichen Tools die Höhe der angedrohten Bußgelder zu minimieren oder diese bestenfalls direkt gänzlich abzuwenden.
Unfall, Dienstwagenüberlassungsverträge, UVV oder Führerscheinkontrolle? Wir sind Ihr juristischer Airbag
Ansprechpartner vor Ort:
Rechtsanwältin Inka Pichler & Rechtsanwalt Roman Kasten
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